Page 286 - Catalog spare parts LASO for trucks
P. 286
AUTO PARTS
Page 286 - Catalog spare parts LASO for trucks
Auto Parts / Liefer– und Zahlungsbedingungen
Comparison-no. LASO-no. Denomination Engine Model Chassis Remarks
LASO-no.
Chassis
Denomination Engine
Model
Comparison-no.
Model
Transportkosten. Zur sachgerechten Beurteilung der Beanstandung sind wir be-
Vergleichs-Nr. LASO-Nr. Benennung Motor Baumuster Fahrgestell Bemerkungen
Baumuster
Benennung
Fahrgestell
Baumuster
Vergleichs-Nr.
LASO-Nr.
Motor
rechtigt, auch weitere im Funktionszusammenhang mit der beanstandeten Ware
stehenden Teile anzufordern. Diese sind uns dann innerhalb von 10 Tagen kosten-
frei zuzusenden.
Schäden, die ausschließlich durch natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behand-
lung, Wartung oder unsachgemäße Rücksendung, sowie durch Nichtbeachtung
der Montage- und Gebrauchsanweisungen entstanden sind, werden von diesen
Gewährleistungsansprüchen nicht erfaßt. Schäden, die durch Fremdeingriffe nach
der Inverkehrgabe entstanden sind (z. B. fehlerhafte Montage), gehen ebenfalls
nicht zu unseren Lasten und werden von den Gewährleistungsansprüchen nicht
erfaßt. Transportschäden sind nicht uns, sonderm dem zuständigen Transportun-
ternehmen sofort anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen kann der Käufer nach unserer Wahl zunächst nur
die Lieferung einer mangelfreien Ware oder die Beseitigung des Mangels inner-
halb einer angemessenen Nachfrist verlangen. Nach zweimaligem Fehlschlagen der
Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern
oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden des Käufers aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wenn LASO die Pflichtverletzung zu vertreten
hat. Das gleiche gilt für sonstige Schäden des Käufers, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung LASO beruht. Einer Pflichtverletzung LASO
steht die eines gesetzlichen Vertreters LASO oder eines Erfüllungsgehilfen LASO
gleich.
11. Verjährung
Jegliche Ansprüche des Käufers nach Pos. 10 verjähren binnen zwölf Monaten ab
Gefahrübergang. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käu-
fers wegen Mangelansprüchen, die Körper- und Gesundheitsschäden betreffen
bzw. auf grober Fahrlässigkeit LASOs oder seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen.
12. Händlerregreß
Ist der Besteller Letztverkäufer, d. h. ein Händler mit einem direkten Vertrieb des
LASO-Produktes an einen private Verbraucher, und ist es in dieser Konstellation zu
einer Reklamation gekommen, so gelten abweichend von den Regelungen unter
den Gliederungspunkten 10 und 11 folgende Grundsätze:
Der Letztverkäufer hat LASO unverzüglich zu informieren, sobald der Letztverkäu-
fer von der Geltendmachung von Mängelrechten durch einen Verbraucher hin-
sichtlich der gelieferten LASO-Ware erfährt. Eine verspätete Anzeige berechtigt
LASO zur Zurückweisung der Mängel- oder Aufwendungsersatzansprüche des
Letztverkäufers.
Ein berechtigter Mangel- oder Aufwendungsersatzanspruch kann von LASO durch
eine Warengutschrift gegenüber dem Letztverkäufer ausgeglichen werden; ein
Anspruch auf Barzahlung besteht ausdrücklich nicht. Der Mangel- oder Aufwen-
dungsersatzanspruch umfaßt maximal den ursprünglichen Verkaufspreis der jewei-
ligen Ware und diejenigen notwendigen Aufwendungen, die der Letztverkäufer
gegenüber dem Verbraucher zu tragen gesetzlich verpflichtet war. Diesen Mangel-
oder Aufwendungsersatzanspruch verjähren spätestens in zwei Jahren ab Abliefe-
rung der jeweils betroffenen LASO-Ware an den Letztverkäufer.
Schadensersatzansprüche des Letztverkäufers sind grundsätzlich ausgeschlossen,
es sei denn, es handelt sich dabei um Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, oder um sonstige Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung LASOs oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläs-
sigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen LASOs
beruhen.
13. Gerichtsstand, Datenverwendung
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das
für den Sitz von LASO zuständige Gericht.
Wir weisen auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes darauf hin, dass wir Daten
von Ihnen speichern und diese Daten auch verarbeiten werden.
172