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    Page 286 - Catalog spare parts LASO for trucks
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    Catalogs auto parts for car and truck

    AUTO PARTS

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    Auto Parts / Liefer– und Zahlungsbedingungen
    
    
    
    
               Comparison-no.   LASO-no.  Denomination                                                                     Engine                                 Model  Chassis  Remarks
                             LASO-no.
                                                                                   Chassis
                                         Denomination                                                                     Engine
                                                                                                      Model
               Comparison-no.
                                                                         Model
               Transportkosten.  Zur  sachgerechten  Beurteilung  der  Beanstandung  sind  wir  be-
               Vergleichs-Nr.  LASO-Nr.  Benennung       Motor                         Baumuster  Fahrgestell  Bemerkungen
                                                                                       Baumuster
                                         Benennung
                                                                                   Fahrgestell
                                                                                                      Baumuster
               Vergleichs-Nr.
                             LASO-Nr.
                                                         Motor
               rechtigt, auch weitere im Funktionszusammenhang mit der beanstandeten Ware
               stehenden Teile anzufordern. Diese sind uns dann innerhalb von 10 Tagen kosten-
               frei zuzusenden.
               Schäden, die ausschließlich durch natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behand-
               lung,  Wartung  oder  unsachgemäße  Rücksendung,  sowie  durch  Nichtbeachtung
               der Montage- und Gebrauchsanweisungen entstanden sind, werden von diesen
               Gewährleistungsansprüchen nicht erfaßt. Schäden, die durch Fremdeingriffe nach
               der Inverkehrgabe entstanden sind (z. B. fehlerhafte Montage), gehen ebenfalls
               nicht zu unseren Lasten und werden von den Gewährleistungsansprüchen nicht
               erfaßt. Transportschäden sind nicht uns, sonderm dem zuständigen Transportun-
               ternehmen sofort anzuzeigen.
               Bei berechtigten Mängelrügen kann der Käufer nach unserer Wahl zunächst nur
               die Lieferung einer mangelfreien Ware oder die Beseitigung des Mangels inner-
               halb einer angemessenen Nachfrist verlangen. Nach zweimaligem Fehlschlagen der
               Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern
               oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
               Ansprüche  des  Käufers  auf  Schadensersatz  sind  grundsätzlich  ausgeschlossen.
               Hiervon ausgenommen sind Schäden des Käufers aus der Verletzung des Lebens,
               des Körpers oder der Gesundheit, wenn LASO die Pflichtverletzung zu vertreten
               hat. Das gleiche gilt für sonstige Schäden des Käufers, die auf einer vorsätzlichen
               oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung LASO beruht. Einer Pflichtverletzung LASO
               steht die eines gesetzlichen Vertreters LASO oder eines Erfüllungsgehilfen LASO
               gleich.
               11. Verjährung
               Jegliche Ansprüche des Käufers nach Pos. 10 verjähren binnen zwölf Monaten ab
               Gefahrübergang. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käu-
               fers  wegen  Mangelansprüchen,  die  Körper-  und  Gesundheitsschäden  betreffen
               bzw. auf grober Fahrlässigkeit LASOs oder seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner
               Erfüllungsgehilfen beruhen.
               12. Händlerregreß
               Ist der Besteller Letztverkäufer, d. h. ein Händler mit einem direkten Vertrieb des
               LASO-Produktes an einen private Verbraucher, und ist es in dieser Konstellation zu
               einer Reklamation gekommen, so gelten abweichend von den Regelungen unter
               den Gliederungspunkten 10 und 11 folgende Grundsätze:
    
               Der Letztverkäufer hat LASO unverzüglich zu informieren, sobald der Letztverkäu-
               fer  von  der  Geltendmachung  von  Mängelrechten  durch  einen  Verbraucher  hin-
               sichtlich  der  gelieferten  LASO-Ware  erfährt.  Eine  verspätete  Anzeige  berechtigt
               LASO  zur  Zurückweisung  der  Mängel-  oder  Aufwendungsersatzansprüche  des
               Letztverkäufers.
               Ein berechtigter Mangel- oder Aufwendungsersatzanspruch kann von LASO durch
               eine  Warengutschrift  gegenüber  dem  Letztverkäufer  ausgeglichen  werden;  ein
               Anspruch auf Barzahlung besteht ausdrücklich nicht. Der Mangel- oder Aufwen-
               dungsersatzanspruch umfaßt maximal den ursprünglichen Verkaufspreis der jewei-
               ligen Ware und diejenigen notwendigen Aufwendungen, die der Letztverkäufer
               gegenüber dem Verbraucher zu tragen gesetzlich verpflichtet war. Diesen Mangel-
               oder Aufwendungsersatzanspruch verjähren spätestens in zwei Jahren ab Abliefe-
               rung der  jeweils betroffenen LASO-Ware an den Letztverkäufer.
    
               Schadensersatzansprüche des Letztverkäufers sind grundsätzlich ausgeschlossen,
               es sei denn, es handelt sich dabei um Schäden aus der Verletzung des Lebens,
               des Körpers oder der Gesundheit, oder um sonstige Schäden, die auf einer grob
               fahrlässigen Pflichtverletzung LASOs oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläs-
               sigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen LASOs
               beruhen.
               13. Gerichtsstand, Datenverwendung
    
               Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das
               für den Sitz von LASO zuständige Gericht.
               Wir weisen auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes darauf hin, dass wir Daten
               von Ihnen speichern und diese Daten auch verarbeiten werden.
    
    
    
    
    
    
    
    
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