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    Page 285 - Catalog spare parts LASO for trucks
    P. 285
    Catalogs auto parts for car and truck

    AUTO PARTS

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    Auto Parts / Liefer– und Zahlungsbedingungen
    
    
              1. Geltung
            Die Teilenummern der Automobilwerke dürfen nicht bei Berechnung an Fahrzeugbesitzer verwendet werden.
              Comparison-no.   LASO-no.  Denomination                                                                     Engine                                 Model  Chassis  Remarks
                                                                 bestellten Lieferung zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktritts zahlt LASO
              Die  nachstehenden  Liefer-  und  Zahlungsbedingungen  sind  Inhalt  aller  Verträge
              Vergleichs-Nr.  LASO-Nr.  Benennung       Motor                        Baumuster  Fahrgestell  Bemerkungen
              zwischen der Arthur Langenhan GmbH & Co. KG (LASO) und einem nationalen   eine evtl. schon erhaltenen Kaufpreis unverzüglich zurück. Schadensersatz wird nur
              Besteller. Mit dem Erscheinen neuer Kataloge oder Preislisten verlieren die voraus-  gewährt, wenn der Käufer einen entsprechenden Schaden konkret nachweist, und
              gegangenen ihre Gültigkeit.                        die Nichtlieferung auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LASO oder auf
                                                                 einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver-
              Die Durchführung von Lieferaufträgen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe die-  treters oder Erfüllungsgehilfen LASOs beruht.
              ser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt
              der Besteller unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Entgegenstehende   Für den Fall, daß die Lieferfrist- und Nachfristüberschreitung auf höherer Gewalt
              Einkaufsbedingungen des Bestellers haben uns gegenüber keine Rechtswirksam-  oder auf Umständen basieren, die nicht unserer Kontrolle unterliegen, ist der Käu-
              keit  und  berühren  die  Verbindlichkeit  unserer  Lieferungs-  und  Zahlungsbedin-  fer weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.
              gungen nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.   In diesem Fall ist LASO seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zu-
                                                                 rückzutreten.
              2. Annahme von Aufträgen
                                                                 7. Zahlung
              Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch
              unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere Lieferung, ohne   Soweit in unserer Auftragsbestätigung nicht anders bestätigt, sind unsere Rech-
              dass dem Käufer vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag   nungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb
              mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer zustande.  30 Tagen netto zahlbar. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen fällig. Der
                                                                 Verzugszinssatz beträgt dann für das Jahr acht Prozentpunkte über dem aktuellen
              Lieferungsaufträge sind für uns als Verkäufer nur verbindlich, wenn sie von uns   Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung weitere Verzugs-
              schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen von Lieferaufträgen.   kosten bleibt vorbehalten. Scheck- und Wechselhergaben, etc. gelten erst nach
              Wir sind als Verkäufer jedoch berechtigt, einen Lieferauftrag durch Ausführung der   Einlösung  als  Zahlung.  Die  Wechselentgegennahme  bedarf  immer  einer  vorher-
              Bestellung  ohne  vorherige  Bestätigung  anzunehmen.  Mündliche  Nebenabreden    gehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Hierbei werden die bankmäßigen
              bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.    Diskont- und Einziehungsspesen berechnet, die sofort in bar zu zahlen sind.
              3. Liefergegenstand                                Der Käufer ist nicht befugt, den fälligen Kaufpreis zurückzuhalten, oder gegen den
                                                                 Kaufpreis mit Gegenforderungen aufzurechnen; ausgenommen es handelt sich um
              Der Kaufgegenstand ergibt sich abschließend aus der in der Auftragsbestätigung   unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Käufers.
              ausgewiesenen Spezifikation. Unwesentliche Abweichungen und technische Ver-
              besserungen begründen keine Vertragswidrigkeit der gelieferten Ware. Bei Son-  8. Eigentumsvorbehalt
              deranfertigungen behalten wir uns wie üblich Mehr- oder Minderlieferungen bis
              zu 10% vor.                                        Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis unsere sämt-
                                                                 lichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließ-
              Die angebotenen Teile sind unser eigenes Fabrikat. Sie werden lediglich als Ersatz-  lich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abge-
              teile angeboten. Die Original-Nummern sind angegeben, um dem Käufer die Aus-  schlossenen Verträgen, beglichen sind. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
              wahl der benötigten Teile zu erleichtern.          Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Bestel-
                                                                 ler ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
              4. Preise                                          verkaufen. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt
                                                                 weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand von Dritterwerbern nicht sofort be-
              Von uns bestätigte Aufträge werden zu den vereinbarten Preisen ausgeführt, falls   zahlt wird. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller nicht
              dem nicht andere Abmachungen entgegenstehen. Bei Aufträgen, für die eine län-  gestattet. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der
              gere Lieferfrist als 6 Monate vereinbart oder erforderlich ist, steht uns das Recht zu,   Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar
              unsere zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen.  gleichgültig, ob die Vorbehaltssache ohne oder mach Vereinbarung weiterverkauft
                                                                 wird. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller
              5. Versand / Gefahrübergang                        die  zur  Einziehung  erforderlichen  Angaben  über  die  abgetretenen  Forderungen
                                                                 zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Die Verarbeitung oder
              Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn Fran-  Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets für uns vorgenom-
              ko-Lieferung vereinbart worden ist. Soweit keine besondere Versandart vereinbart   men, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltssache
              wurde, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen. Eine Transportversicherung   mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar ver-
              erfolgt nur im ausdrücklichen Auftrag des Bestellers und auf dessen Kosten. Der   mischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
              Mindestrechnungswert für erteilte Aufträge liegt bei 100 €. Aufträge, die diesen   im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten, ver-
              Wert nicht erreichen, können von uns nicht bestätigt werden. Wir liefern Aufträge   bundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung
              wie folgt aus:                                     oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenstän-
                                                                 den zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die
                a) bis zu einem Warenwert von 250,00 € netto ab Werk zzgl. einem  andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller
                  Mindermengenzuschlag von 20,00 € pro Auftrag;  uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der
                                                                 Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich. Für die
                b) von 251,00 € bis 3.000,00 € netto ab Werk;    durch die Verarbeitung oder Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt
            It is not permitted to mention original numbers on invoices to car owners.
                                                                 im übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.Wir verpflichten uns, die uns
                c) ab 3.001,00 € frei Haus (BRD) oder FOB Hamburg / Bremen.  zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden For-
                                                                 derungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25% übersteigt.
              Unsere Preise verstehen sich einschließlich Verpackung.
                                                                 9. Mängelrüge
              6. Lieferfrist
                                                                 Die  Rechte  des  Käufers  wegen  Mängeln  der  Lieferung  setzen  voraus,  dass  der
              Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen. Vereinbarte Lieferter-  Käufer seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten
              mine werden sorgfältig eingeplant und deren Einhaltung überwacht. Sie gelten   ordnungsgemäß nachgekommen ist.
              als ca.-Fristen, mit einer Schwankungsmöglichkeit von 1 Woche; es sei denn, es
              gelten abweichende Regelungen für Spezialverträge (z. B. Sonderanfertigungen).   10. Gewährleistung
              Spätestens nach  Ablauf dieser Frist werden wir den Besteller unverzüglich  über
              die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren. Der Besteller ist dann auf jeden Fall   Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge hat der Käufer die beanstandete
              verpflichtet, uns zur Lieferung eine angemessene Nachfrist - mindestens 3 Wochen   Ware zur  Prüfung und Bearbeitung der  Gewährleistungsansprüche mit  genauer
              - einzuräumen. Schadensersatz und Rücktritt sind in dieser Zeit ausgeschlossen.  Fehlerbeschreibung auf seine Gefahr an uns zu übersenden. Lieferschein und Rech-
                                                                 nung sind beizulegen. Sollte sich bei der Überprüfung dann herausstellen, daß die
              Nach  Überschreiten  dieser  3-Wochen-Nachfrist  ist  der  Besteller  bezüglich  der  Mängelrüge berechtigt war, so erstatten wir die zur Übersendung notwendigen
    
    
    
    
                                                                                                                     171
    
    
    
                                    
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