Page 108 - Catalog spare parts LASO for trucks
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AUTO PARTS
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Auto Parts / Liefer– und Zahlungsbedingungen
1. Geltung
Comparison-no. LASO-no. Denomination Engine bestellten Lieferung zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktritts zahlt LASO
Remarks
Chassis
LASO-no.
Model
Model
Denomination Engine
Comparison-no.
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Inhalt aller Verträge
Vergleichs-Nr. LASO-Nr. Benennung Motor Baumuster Fahrgestell Bemerkungen
Baumuster
LASO-Nr.
Motor
Benennung
Vergleichs-Nr.
zwischen der Arthur Langenhan GmbH & Co. KG (LASO) und einem nationalen eine evtl. schon erhaltenen Kaufpreis unverzüglich zurück. Schadensersatz wird nur
Besteller. Mit dem Erscheinen neuer Kataloge oder Preislisten verlieren die voraus- gewährt, wenn der Käufer einen entsprechenden Schaden konkret nachweist, und
gegangenen ihre Gültigkeit. die Nichtlieferung auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LASO oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver-
Die Durchführung von Lieferaufträgen erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser treters oder Erfüllungsgehilfen LASOs beruht.
Liefer- und Zahlungsbedingungen. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der
Besteller unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Entgegenstehende Ein- Für den Fall, dass die Lieferfrist- und Nachfristüberschreitung auf höherer Gewalt
kaufsbedingungen des Bestellers haben uns gegenüber keine Rechtswirksamkeit oder auf Umständen basieren, die nicht unserer Kontrolle unterliegen, ist der Käu-
und berühren die Verbindlichkeit unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen fer weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.
nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. In diesem Fall ist LASO seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zu-
rückzutreten.
2. Annahme von Aufträgen
7. Zahlung
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch
unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere Lieferung, ohne Soweit in unserer Auftragsbestätigung nicht anders bestätigt, sind unsere Rech-
dass dem Käufer vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag nungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb
mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer zustande. 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen fällig. Der
Verzugszinssatz beträgt dann für das Jahr acht Prozentpunkte über dem aktuellen
Lieferungsaufträge sind für uns als Verkäufer nur verbindlich, wenn sie von uns Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung weitere Verzugs-
schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen von Lieferaufträgen. kosten bleibt vorbehalten. Scheck- und Wechselhergaben, etc. gelten erst nach
Wir sind als Verkäufer jedoch berechtigt, einen Lieferauftrag durch Ausführung der Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorher-
Bestellung ohne vorherige Bestätigung anzunehmen. Mündliche Nebenabreden gehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Hierbei werden die bankmäßigen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Diskont- und Einziehungsspesen berechnet, die sofort in bar zu zahlen sind.
3. Liefergegenstand Der Käufer ist nicht befugt, den fälligen Kaufpreis zurückzuhalten, oder gegen den
Kaufpreis mit Gegenforderungen aufzurechnen; ausgenommen es handelt sich um
Der Kaufgegenstand ergibt sich abschließend aus der in der Auftragsbestätigung unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Käufers.
ausgewiesenen Spezifikation. Unwesentliche Abweichungen und technische Ver-
besserungen begründen keine Vertragswidrigkeit der gelieferten Ware. Bei Son- 8. Eigentumsvorbehalt
deranfertigungen behalten wir uns wie üblich Mehr- oder Minderlieferungen bis
zu 10% vor. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis unsere sämt-
lichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließ-
Die angebotenen Teile sind unser eigenes Fabrikat. Sie werden lediglich als Ersatz- lich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abge-
teile angeboten. Die Original-Nummern sind angegeben, um dem Käufer die Aus- schlossenen Verträgen, beglichen sind. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
wahl der benötigten Teile zu erleichtern. Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Bestel-
ler ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
4. Preise verkaufen. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt
weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand von Dritterwerbern nicht sofort be-
Von uns bestätigte Aufträge werden zu den vereinbarten Preisen ausgeführt, die zahlt wird. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller nicht
nicht anderen Abmachungen entgegenstehen. Bei Aufträgen, für die eine längere gestattet. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der
Lieferfrist als 6 Monate vereinbart oder erforderlich ist, steht uns das Recht zu, Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar
unsere zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen. gleichgültig, ob die Vorbehaltssache ohne oder mach Vereinbarung weiterverkauft
wird. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller
5. Versand / Gefahrübergang die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen
zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Die Verarbeitung oder
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn Fran- Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets für uns vorgenom-
ko-Lieferung vereinbart worden ist. Soweit keine besondere Versandart vereinbart men, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltssache
wurde, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen. Eine Transportversicherung mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar ver-
erfolgt nur im ausdrücklichen Auftrag des Bestellers und auf dessen Kosten. Der mischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
Mindestrechnungswert für erteilte Aufträge liegt bei 100 €. Aufträge, die diesen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten, ver-
Wert nicht erreichen, können von uns nicht bestätigt werden. Wir liefern Aufträge bundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung
wie folgt aus: oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenstän-
den zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die
a) bis zu einem Warenwert von 250,00 € netto ab Werk zzgl. einem andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller
Mindermengenzuschlag von 20,00 € pro Auftrag; uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der
Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich. Für die
b) von 251,00 € bis 3.000,00 € netto ab Werk; durch die Verarbeitung oder Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt
im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wir verpflichten uns, die uns
c) ab 3.001,00 € frei Haus (BRD) oder FOB Hamburg / Bremen. zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden For-
derungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25% übersteigt.
Unsere Preise verstehen sich einschließlich Verpackung.
9. Mängelrüge
6. Lieferfrist
Die Rechte des Käufers wegen Mängeln der Lieferung setzen voraus, dass der
Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen. Vereinbarte Lieferter- Käufer seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten
mine werden sorgfältig eingeplant und deren Einhaltung überwacht. Sie gelten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
als ca.-Fristen, mit einer Schwankungsmöglichkeit von 1 Woche; es sei denn, es
gelten abweichende Regelungen für Spezialverträge (z. B. Sonderanfertigungen). 10. Gewährleistung
Spätestens nach Ablauf dieser Frist werden wir den Besteller unverzüglich über
die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren. Der Besteller ist dann auf jeden Fall Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge hat der Käufer die beanstandete
verpflichtet, uns zur Lieferung eine angemessene Nachfrist - mindestens 3 Wochen Ware zur Prüfung und Bearbeitung der Gewährleistungsansprüche mit genauer
- einzuräumen. Schadensersatz und Rücktritt sind in dieser Zeit ausgeschlossen. Fehlerbeschreibung auf seine Gefahr an uns zu übersenden. Lieferschein und Rech-
nung sind beizulegen. Sollte sich bei der Überprüfung dann herausstellen, dass die
Nach Überschreiten dieser 3-Wochen-Nachfrist ist der Besteller bezüglich der Mängelrüge berechtigt war, so erstatten wir die zur Übersendung notwendigen
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